Finanzielles

Der Grundbeitrag ist nach den durchschnittlichen wöchentlichen Buchungszeiten und dem Alter der Kinder gestaffelt.

Zum 1. Februar 2024 erfolgt eine Beitragsanpassung.

Unsere Grundbeiträge

Kinder unter 3 Jahren:

  • mehr als 15 - einschließlich 20 Stunden: 94 € --> ab Februar 104 €
  • mehr als 20 - einschließlich 25 Stunden: 107 € --> ab Februar 118 €
  • mehr als 25 - einschließlich 30 Stunden: 120 € --> ab Februar 132 €
  • mehr als 30 - einschließlich 35 Stunden: 134 € --> ab Februar 147 €
  • mehr als 35 - einschließlich 40 Stunden: 149 € --> ab Februar 163 €
  • mehr als 40 - einschließlich 45 Stunden: 165 € --> ab Februar 180 €

Kinder ab 3 Jahren:

  • mehr als 20 - einschließlich 25 Stunden: 96 € --> ab Februar 102 €
  • mehr als 25 - einschließlich 30 Stunden: 108 € --> ab Februar 115 €
  • mehr als 30 - einschließlich 35 Stunden: 121€ --> ab Februar 129 €
  • mehr als 35 - einschließlich 40 Stunden: 134€ --> ab Februar 143 €
  • mehr als 40 - einschließlich 45 Stunden: 147€ --> ab Februar 157 €

Zusätzlich für alle Kinder: monatlich 6 € Spielgeld

Für das zweite Kind einer Familie, das gemeinsam mit dem Geschwisterkind unsere Einrichtung besucht, vermindert sich der Grundbeitrag um 50 %.

Wenn drei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung besuchen, entfällt der Grundbeitrag für das dritte Kind.

Der Freistaat Bayern gewährt einen Zuschuss von 100 € monatlich (wird mit dem Träger abgerechnet).

  • Die Berechtigung für den Zuschuss ist an das Geburtsjahr des Kindes gekoppelt.
  • Der Zuschuss von 100 € monatlich tritt ab dem 1. September des Kalenderjahres in Kraft, in dem das Kind drei Jahre alt wird.
  • Der Gesamtbeitrag (Grundbeitrag + Spielgeld) verringert sich dann um 100 €

  • Für Kinder, die noch keinen Anspruch auf den Zuschuss von 100 € monatlich haben, besteht die Möglichkeit, das bayerische Krippengeld zu beantragen. Weitere Infos und Antragsformulare zum Krippengeld erhalten Sie unter:

www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld

Für die Kinder, die das Angebot des warmen Mittagessens nutzen, betragen die Kosten 3,50 € pro Tag. (Näheres dazu unter Punkt "Essen")

Die Kindergartengebühr (Grundbeitrag + Spielgeld) wird für zwölf Monate im Jahr erhoben.

Über weitere Kosten (z. B. für Ausflüge usw.) werden die Eltern rechtzeitig informiert.

Es ist möglich, Anträge für die Erstattung der Gebühren beim Sozialamt zu stellen. Nähere Informationen dazu erhalten die Eltern bei der Kindergartenleitung.