Finanzielles

Betreuungsgebühren ab Januar 2024:

Der Freistaat Bayern hat zum 1.04.2019 einen staatlichen Elternbeiratszuschuss in Höhe von 100€ pro Monat für Kinder im Krippenalter eingeführt. Anspruchsberechtigt sind immer ab 1. September diejenigen Kinder, die im entsprechenden Kalenderjahr drei Jahre alt werden. Die Anspruchsberechtigung gilt unabhängig von der Einrichtungsart, d.h. auch Kinder, die noch eine Krippe besuchen, aber das o.g. Alter erreicht haben, profitieren vom staatlichen Elternbeitragszuschuss. Der Anspruch endet mit der Einschulung.

Krippen und Kinder unter 3 in Kindergärten ohne Anspruch:

3 bis 4 Stunden - 174,- Euro

4 bis 5 Stunden - 194,- Euro

5 bis 6 Stunden - 214,- Euro

6 bis 7 Stunden - 234,- Euro

7 bis 8 Stunden - 254,- Euro

8 bis 9 Stunden - 274,- Euro

9 bis 10 Stunden - 294,- Euro

über 10 Stunden - 314,- Euro

Kinder unter 3 Jahren in Kinderkrippen, welche Anspruch auf den staatlichen Elternbeitragszuschuss haben:

3 bis 4 Stunden - 74,- Euro

4 bis 5 Stunden - 94,- Euro

5 bis 6 Stunden - 114,- Euro

6 bis 7 Stunden - 134,- Euro

7 bis 8 Stunden - 154,- Euro

8 bis 9 Stunden - 174,- Euro

9 bis 10 Stunden - 194,- Euro

über 10 Stunden - 214,- Euro

Geschwisterermäßigung:

bei 2 Kindern in der Einrichtung 20,- €

bei 3 Kindern in der Einrichtung 50,- €

In den Elternbeiträgen sind Pflegemittel enthalten.

Windeln, Feuchttücher und Taschentücher sind bitte selbst mitzubringen.

Für die Verpflegung entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 3,50 € (ab 01.01.2023) pro Tag. Die Verpflegung beinhaltet ein zweites Frühstück, ein warmes Mittagessen, eine Brotzeit am Nachmittag und Getränke zu den Mahlzeiten.

In besonderen Fällen haben die Jugendämter als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Möglichkeit, die Kosten für die Unterbringung ganz oder teilweise zu übernehmen.