Finanzielles

aktuelle Beiträge (Kindergartenplatz/Ü3)

mit staatl. Förderung von 100,- Euro verbleiben:

>20 bis 25 Stunden: 145,- Euro 45,- Euro

>25 bis 30 Stunden: 159,- Euro 59,- Euro

>30 bis 35 Stunden: 173,- Euro 73,- Euro

>35 bis 40 Stunden: 187,- Euro 87,-Euro

40 bis 45 Stunden: 201,- Euro 101,-Euro

Krippenbeitrag

>20 bis 25 Stunden: 252,- Euro

>25 bis 30 Stunden: 275,- Euro

>30 bis 35 Stunden: 298,- Euro

>35 bis 40 Stunden: 321,- Euro

40 bis 45 Stunden : 344,- Euro

Das Spielgeld und Getränkegeld von 10,-EUro ist bereits im Elternbeitrag bereits eingeschlossen.

Dieser Zuschuss der staatlichen Förderung ist mit einer Stichtagregelung gekoppelt. Er gilt ab dem 01.09. des Jahres, in dem Ihr Kind drei Jahre alt wird.

Der Kindergartenbeitrag ist ein Beitrag zu den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und deshalb auch während der Schließungszeiten, insbesondere im Monat August zu bezahlen.

Der Träger ist berechtigt, den Beitrag zu Beginn eines jeden neuen Kindergartenjahres neu festzulegen oder auch eine Anpassung während des laufenden Jahres vorgenommen werden kann.

Sonstige Kosten:

- für Ausflüge

- für Theater

Wir versuchen den Selbstkostenbeitrag für diese sonstigen Kosten gering zu halten.

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 30- Euro.