Zusammenarbeit mit den Eltern

Information

- Transparenz unserer Arbeit (z. B. durch Hospitation, Pinnwände mit Fotos unserer Themen/Aktivitäten, Wochenpläne, etc.)

- öffentliche Elternbeiratssitzungen

- Elternpost (3 mal im Jahr mit wichtigen Infos, Eltern und Kinderseiten, sowie einer Pädagogischen Seite mit Themen aus unserer täglichen Arbeit)

Elternsprechstunden, Elternabende

- tägliche Tür- und Angelgespräche

- Elterngespräche mit Terminabsprache: diese werden auf Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Beobachtungsbögen durchgeführt

- ein Gruppenelternabend und ein Elternabend für die nächstjährigen Vorschulkinder

Mitwirkungsmöglichkeiten

Die Kindergarteneltern haben verschiedenste Möglichkeiten mitzuwirken:

- Mithilfe bei Organisation und Gestaltung von Festen und Feiern ( z. B. Herbstfest, Adventsbasar, Sommerfest)

- Unterstützung bei der Kinderbeaufsichtigung bei Ausflügen und Wanderungen

- Hospitation in den Gruppen

Mitbestimmungsmöglichkeiten

Wir haben ein offenes Ohr für Anregungen der Eltern und versuchen, soweit es uns in unserer pädagogischen Arbeit möglich ist, auf diese einzugehen.

Durch die Elternbefragungen haben diese, einmal im Jahr, die Möglichkeit einen anonymen Fragebogen auszufüllen und ihre Meinungen, Anregungen und Wünsche zu äußern.

Elternbeirat

Zur Förderung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Eltern, Erzieherinnen und der Gemeinde als Träger, ist im Kindergarten ein Elternbeirat einzurichten.

Er wird jährlich, zu Beginn des Kindergartenjahres, in einer Elternversammlung, in Absprache mit dem Träger, gewählt.

Der gewählte Elternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.

Der Elternbeirat fungiert als Bindeglied, sowohl zwischen Eltern und Kindergartenpersonal, als auch zwischen Eltern und Gemeinde.

Er setzt sich dafür ein, dass der Anspruch der Kinder auf Bildung und Erziehung im Kindergarten verwirklicht wird und hat zu diesem Zweck das Verständnis der Eltern für die Bildungs- und Erziehungsziele des Kindergartens zu wecken, sowie die Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegenzunehmen und der Kindergartenleitung zu unterbreiten.

Dazu informiert der Kindergarten den Elternbeirat über alle wesentlichen Fragen der Bildung und Erziehung im Kindergarten, insbesondere soweit sie das pädagogische Programm, die Organisation und die Betriebskosten betreffen.

Bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden, wird der Elternbeirat von der Leitung des Kindergartens und dem Träger informiert und angehört.

Der Elternbeirat führt in der Regel vier bis fünf Sitzungen im Kindergartenjahr durch, zu der auch das Kindergartenpersonal und Vertreter des Trägers eingeladen werden. Diese Sitzungen sind öffentlich. Am Ende des Kindergartenjahres gibt der Elternbeirat einen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern und dem Träger ab.

Elternbefragung

Zur Sicherung der Qualität führen wir einmal im Jahr eine Elternbefragung durch. Die Ergebnisse werden den Eltern mitgeteilt und gemeinsam mit Träger und Elternbeirat diskutiert.