Finanzielles

In Bayern finanzieren sich die Kindertagesstätten über öffentliche Fördermittel der politischen Gemeinde und des Freistaats Bayern und über Elternbeiträge.

Die Fohlenkoppel erhält von der Gemeinde Buckenhof und vom Freistaat Bayern Fördermittel pro Betreuungsstunde jedes Kindes. Die Eltern zahlen den Beitrag ebenfalls gestaffelt je nachdem wie lange sie ihr Kind betreuen lassen.

Die Elternbeiträge sind nicht nur nach den gebuchten Betreuungsstunden gestaffelt, sondern auch nach dem Alter des Kindes. Denn für jüngere Kinder (unter 3 Jahren) ist eine personalintensivere Betreuung erforderlich.

Von den Fördermitteln und den Elternbeiträgen müssen alle Kosten des Betriebes der Fohlenkoppel und auch der laufende Unterhalt für das Gebäude finanziert werden.

Für Geschwisterkinder gelten reduzierte Beiträge, bitte erfragen Sie diese bei der Leitung.

Die Elternbeiträge für Kinder bis zur Vollendung des 2.Lebensjahres sind folgendermaßen gestaffelt:

>2-3 Std. 167,00 €

>3-4 Std. 190,50 €

>4-5 Std. 214,00 €

>5-6 Std. 237,50 €

>6-7 Std. 261,00 €

>7-8 Std. 284,00 €

>8 Std. 307,00 €

Die Elternbeiträge für Kinder im 3.Lebensjahr sind folgendermaßen gestaffelt (zu zahlen ab dem Monat, in dem das Kind 2 Jahre alt wird):

>2-3 Std. 115,00 €

>3-4 Std. 131,00 €

>4-5 Std. 147,00 €

>5-6 Std. 163,00 €

>6-7 Std. 179,00 €

>7-8 Std. 195,00 €

>8 Std. 211,00 €

Die Elternbeiträge für Kindergartenkinder ab der Vollendung des 3.Lebensjahres sind folgendermaßen gestaffelt (zu zahlen ab dem Monat, in dem das Kind 3 Jahre alt wird):

>3-4 Std. 87,00 €

>4-5 Std. 98,00 €

>5-6 Std. 109,00 €

>6-7 Std. 120,00 €

>7-8 Std. 131,00 €

>8 Std. 142,00 €