Finanzielles

Die Eltern haben die Möglichkeit von Montag bis Freitag individuell nach Bedarf Stunden zu buchen. Die durchschnittlich tägliche Buchungszeit berechnet sich folgendermassen: Sie buchen von Montag bis Freitag, zählen alle Stunden zusammen und teilen diese durch fünf.

IN DER KINDERKRIPPE:

bis einschließlich 4 Stunden 256,00 €

4 - 5 Stunden 291,00 €

5 - 6 Stunden 326,00 €

6 - 7 Stunden 372,00 €

7 - 8 Stunden 419,00 €

8 - 9 Stunden 466,00 €

9 - 10 Stunden 512,00 €

Hinweis zu BayKiBiG; Art. 23a - Bayerisches Krippengeld

Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes werden Sie durch das Bayerische Krippengeld (BayKiBiG; Art. 23a) mit 100, -- € mtl. entlastet. Das Bayerische Krippengeld wird an Sie direkt ausbezahlt. Bitte beachten Sie, dass für die Bezuschussung Ihr Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigen darf. Zuständig dafür ist das „Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)“. Alle wichtigen Informationen und Antragsformulare finden Sie unter: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld

IM KINDERGARTEN:

bis einschl. 4 Stunden 121,00 €

4 - 5 Stunden 134,00 €

5 - 6 Stunden 147,00 €

6 - 7 Stunden 160,00 €

7 - 8 Stunden 173,00 €

8 - 9 Stunden 186,00 €

9 - 10 Stunden 199,00 €

Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)

Beiträge für Geschwisterkinder sind ermäßigt.

Kinder unter drei Jahren zahlen einen Zuschlag von 25,00 € monatlich.

Ansonsten sind die Beiträge inklusive aller Nebenkosten.

Sonstige zusätzliche Kosten:

Mittagessen pro Portion 3,30 €

Beim Jugendamt kann ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden. Das Kinderhaus bescheinigt dazu die zu zahlenden Gebühren.