Finanzielles

Der Freistaat Bayern hat zum 01.04.2019 einen staatlichen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100€ pro Monat für Kinder im Kindergartenalter eingeführt. Anspruchsberechtigt sind immer ab dem 1. September diejenigen Kinder, die im entsprechenden Kalenderjahr drei Jahre alt werden. Die Anspruchsberechtigung gilt unabhängig von der Einrichtungsart, d.h. auch Kinder, die noch eine Krippe besuchen, aber das o.g. Alter erreicht haben, profitieren vom staatlichen Elternbeitragszuschuss. Der Anspruch endet mit der Einschulung.

Betreuungsgebühren ab März 2023:

Kindergartenkinder mit Anspruch:

über 3 Stunden bis 4 Stunden: 23,00 €

über 4 Stunden bis 5 Stunden: 31,00 €

über 5 Stunden bis 6 Stunden: 39,00 €

über 6 Stunden bis 7 Stunden: 47,00 €

über 7 Stunden bis 8 Stunden: 55,00 €

über 8 Stunden bis 9 Stunden: 63,00 €

über 9 Stunden bis 10 Stunden: 71,00 €

über 10 Stunden: 79,00 €

Kindergartenkinder ohne Anspruch:

über 3 Stunden bis 4 Stunden: 123,00 €

über 4 Stunden bis 5 Stunden: 131,00 €

über 5 Stunden bis 6 Stunden: 139,00 €

über 6 Stunden bis 7 Stunden: 147,00 €

über 7 Stunden bis 8 Stunden: 155,00 €

über 8 Stunden bis 9 Stunden: 163,00 €

über 9 Stunden bis 10 Stunden: 171,00 €

über 10 Stunden: 179,00 €

Für Kinder unter drei Jahren:

über 3 Stunden bis 4 Stunden: 167,00 €

über 4 Stunden bis 5 Stunden: 187,00 €

über 5 Stunden bis 6 Stunden: 207,00 €

über 6 Stunden bis 7 Stunden: 227,00 €

über 7 Stunden bis 8 Stunden: 247,00 €

über 8 Stunden bis 9 Stunden: 267,00 €

über 9 Stunden bis 10 Stunden: 287,00 €

über 10 Stunden: 307,00 €

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, gelten folgende Geschwisterermäßigungen:

Ermäßigung für das zweite Kind: 20 Euro

Ermäßigung für das dritte Kind: 50 Euro