Kindergarten St. Johannes
Donauer Kindertagestätte
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Aktuelles
Neue Information durch das Staatsministerium vom 12. August 2020
Coronavirus
Informationen für die Eltern
Umgang mit Kindern mit leichten Krankheitssymptomen
Aufgrund des fragilen Infektionsgeschehens und insbesondere zum Schutz der Beschäftig-ten in den Kindertageseinrichtungen gilt im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs seit dem 1. Juli 2020, dass Kinder mit Symptomen einer akuten, übertragbaren Krankheit die Kindertageseinrichtungen nicht betreten dürfen.
Mit dem 1. September erfolgt - bei stabilem Infektionsgeschehen - die Rückkehr in den Regelbetrieb. Aus epidemiologischer Sicht ist bei leichten Krankheitssymptomen von Kin-dern dann ein Ausschluss aus der Kindertagesbetreuungseinrichtung nicht länger erforder-lich.
Um auch künftig bei einer ungünstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens einen prä-ventiven Ausschluss von Kindern schon bei leichten Krankheitssymptomen zu vermeiden, ist vorgesehen, örtlich begrenzt nach Maßgabe eines Stufenplans zu reagieren. Welche Stufe vorliegt bzw. wie auf welche Gefährdungslage zu reagieren ist, geben die Gesund-heitsämter vor.
Es werden folgende Phasen unterschieden:
Stufe 1 - Grüne Phase: Regelbetrieb
Stufe 2 - Gelbe Phase: Eingeschränkter Betrieb
Stufe 3 - Rote Phase: Eingeschränkte Notbetreuung
Anhand dieser Stufen entscheidet sich auch, wie mit Kindern mit leichten Krankheitssymp-tomen umgegangen wird:
Wir bitten Sie, Ihr Kind in keinem Fall in die Kindertageseinrichtung zu bringen, wenn das Kind krank ist und z.B. folgende Krankheitszeichen hat: Fieber, Durchfall, starke Bauch-schmerzen, Hals- und Ohrenschmerzen, starken Husten.
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Kinder mit milden Krankheitssymptomen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentliches
Husten dürfen aus epidemiologischer Sicht in Stufe 1 und Stufe 2 die Kindertageseinrichtungen
besuchen.
Bei Stufe drei ist die Zahl der Kinder, die die Einrichtung besuchen dürfen, generell zu beschränken.
Soweit Kinder im eingeschränktem Notbetrieb die Einrichtung grundsätzlich
besuchen dürfen, aber milde Krankheitssymptomen aufweisen, dürfen die Kinder die Einrichtung
nur nach einem negativen Corona-Test betreten.
Verschlechtert sich der Allgemeinzustand des Kindes während des Besuchs, bitten wir
Sie, Ihr Kind möglichst rasch von der Kindertageseinrichtung abzuholen. Sie können Ihr
Kind dann wieder in die Kindertageseinrichtung bringen, wenn es wieder in einem guten
Allgemeinzustand ist und die Symptome abgeklungen sind, insbesondere Fieberfreiheit
besteht.
Die Vorlage eines Attestes wird seitens des Familienministeriums nicht gefordert.
Uns ist bewusst, dass Sie als Eltern in den letzten Monaten besonders gefordert und belastet
waren. Wir möchten uns daher ganz ausdrücklich für Ihre Geduld und Disziplin bedanken.