Finanzielles

Der monatliche Elternbeitrag ist gestaffelt nach der durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit.

  • bis 3 Std. 264 Euro nur für Kinder unter 3 Jahren
  • bis 4 Std. 221 Euro (Kind unter 3 Jahre: 293 Euro)
  • bis 5 Std. 243 Euro (Kind unter 3 Jahre: 322 Euro)
  • bis 6 Std. 265 Euro (Kind unter 3 Jahre: 351 Euro)
  • bis 7 Std. 287 Euro (Kind unter 3 Jahre: 380 Euro)
  • bis 8 Std. 309 Euro (Kind unter 3 Jahre: 410 Euro)
  • bis 9 Std. 331 Euro (Kind unter 3 Jahre: 439 Euro)
  • über 9 Std. 353 Euro (Kind unter 3 Jahre: 468 Euro)

In dem Jahr, in dem Kinder drei Jahre alt werden, ermäßigt sich der Beitrag ab dem 1. September um 100 Euro (staatlicher Beitragszuschuss).

Im Elternbeitrag sind sämtliche Kosten enthalten: Mittagessen, Getränke, Spielgeld, Eintrittskarten bzw. Fahrgeld für Besuche etc. - unabhängig davon, ob die Angebote in Anspruch genommen werden oder nicht.

Vereinbart wird die durchschnittliche Betreuungszeit. Wer spontan eine längere oder kürzere Zeit braucht, kann diese jederzeit in Anspruch nehmen, ohne dass sich der Beitrag für den laufenden Monat ändert. Die Buchung kann jederzeit zum Folgemonat geändert werden (nicht jedoch wegen Urlaub oder Krankheit).

Der Elternbeitrag kann bei geringem Familieneinkommen vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden.