Finanzielles

o Kosten und Gebühren:

Bei Zustandekommen des Betreuungsverhältnisses werden ab dem vereinbarten Zeitpunkt zum 05. des laufenden Monats Beiträge in Form von Kindergartengebühren sowie bei entsprechender Buchungszeit Verpflegungsgeld fällig. Die Elternbeiträge sind an 12 Monaten im Kindergartenjahr zu entrichten. Es können zusätzliche Gebühren anfallen.

o Kindergartengebühren:

Entsprechend der durchschnittlichen Tagesbuchungszeit werden gestaffelte Kindergartengebühren und einheitliche Nebenkosten erhoben. Die fälligen Gebühren sind wie folgt:

Sockelbetrag: mind. 4 Stunden = 110 € zuzüglich je weitere Stunde im Monat plus 11,00 Euro

Durchschnittliche tägliche Nutzung pro Kind:

3 - 4 Stunden 110,00 €

4 - 5 Stunden 121,00 €

5 - 6 Stunden 132,00 €

6 - 7 Stunden 143,00 €

7 - 8 Stunden 154,00 €

8 - 9 Stunden 165,00 €

o Monatliche Nebenkosten:

Spielgeld / Getränkegeld 4,00 €

Instandsetzungskosten 3,00 €

o Verpflegungsgeld:

Bei einem Verbleib des Kindes über die Kernzeit hinaus wird für Mittagessen, Zwischenmahlzeiten (Obst, Gemüse) eine Verpflegungspauschale pro Kind von 60,00 Euro im Monat berechnet. Das Verpflegungsgeld ist zwingend, außer es liegt uns eine ärztliche Bescheinigung vor, aus der hervorgeht, dass die Verpflegung aus gesundheitlichen Gründen nicht im Kindergarten unter normalen Bedingungen stattfinden kann (z.B. Lebensmittelunverträglichkeitserkrankung).

o Sonstige Gebühren:

Kündigung des Vertrages vor Beginn Monatsgebühr, die bei Neubesetzung mit einem Restbehalt von 50,- € erstattet wird.

Gebühr für die Nichteinlösung von Lastschriften Weiterverrechnung der Fremdgebühr zzgl. 2,00 € Bearbeitungsgebühr pro Lastschrift

Gebühr für die Nichteinlösung von Lastschriften Weiterverrechnung der Fremdgebühr zzgl. 2,00 € Bearbeitungsgebühr pro Lastschrift

Zahlungserinnerung 0,00 €

Mahngebühr ab 1. Mahnung 5,00 € pro Mahnung

Mahn- / Vollstreckungskosten Nach Aufwand zzgl. fremde Kosten