Finanzielles

Aufbauend auf den Buchungszeiten werden von den Personensorgeberechtigten bei Zustandekommen des Betreuungsverhältnisses ab dem vereinbarten Zeitpunkt zum 05. des laufenden Monats Hortgebühren fällig. Diese Hortgebühren setzen sich aus den Buchungszeiten in der Schulzeit und in der Ferienzeit zusammen. Hier die fälligen Gebühren im Einzelnen:

Sockelbetrag/Monat:

mind.4 Stunden/Tag = 113.- Euro,

und jede weitere Zubuchstunde plus 13.-Euro.

Wird ein Kind in den Hort aufgenommen, das schon Geschwister in der Einrichtung hat, verringert sich der Sockelbetrag auf 80,00.- Euro.

Aus den Öffnungszeiten ergibt sich in der Schulzeit eine maximale buchbare Anzahl von 6 Stunden. Zusammengerechnet mit den gebuchten Ferienzeiten kann das Wochenmittel aber durchaus höher als 6 Stunden liegen.

Für Mittagessen, Zwischenmahlzeiten (Obst, Gemüse) und Getränke wird ein Verpflegungsgeld pro Kind und Monat von 58.- Euro berechnet. Das Verpflegungsgeld ist zwingend, außer es liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, aus der hervorgeht, dass die Verpflegung aus gesundheitlichen Gründen nicht im Hort unter normalen Bedingungen stattfinden kann (z.B. Lebensmittelunverträglichkeitserkrankung).

Monatlich wird ein sog. „Spielgeld“ von 4€ erhoben. Davon werden besondere projektbezogene Materialien und Kopien bestritten. Auf Antrag beim Träger kann das Spielgeld erlassen werden.

In den Ferien können weitere Kosten für Ausflüge und besondere Aktionen wie z.B. Zirkus im Hort oder Kunstprojekte anfallen.