Finanzielles

Die Kindergartengebühren werden nach der Nutzungszeit gestaffelt. Grundlage der Buchung ist die tatsächliche Nutzungszeit, d.h. die gebuchten Zeiten sollen der Anwesenheit des Kindes im Kindergarten entsprechen.

Aktuell werden folgende Gebühren erhoben:

  • Kategorie 1:
  • mehr als 15 bis einschl. 20 Stunden: € 144 minus 100 € Beitragszuschuss vom Land Bayern

  • Kategorie 2:
  • mehr als 20 bis einschl. 25 Stunden: € 154 minus 100 € Beitragszuschuss vom Land Bayern

  • Kategorie 3:
  • mehr als 25 bis einschl. 30 Stunden: € 164 minus 100 € Beitragszuschuss vom Land Bayern

  • Kategorie 4:
  • mehr als 30 bis einschl. 35 Stunden: € 174 minus 100 € Beitragszuschuss vom Land Bayern

  • Kategorie 5:
  • mehr als 35 bis einschl. 40 Stunden: € 184 minus 100 € Beitragszuschuss vom Land Bayern

  • Kategorie 6:
  • mehr als 40 bis einschl. 45 Stunden: € 194 minus 100 € Beitragszuschuss vom Land Bayern

  • Kategorie 7
  • mehr als 45 bis einschl. 47 Stunden: € 204 minus 100 € Beitragszuschuss vom Land Bayern

Die Kindergartengebühr wird in 12 monatlichen Beträgen erhoben. Sie umfasst Spiel-, Ausflugs- und Wassergeld. Essensgeld ist darin nicht enthalten. Die Gebühr umfasst auch Buchungszeiten während Schließtagen der Einrichtung, Urlaub oder Krankheit des Kindes.

Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig den Kindergarten, so ist nur für ein Kind die volle Gebühr zu entrichten. Für jedes weitere Geschwisterkind ermäßigt sich die Gebühr um € 15 pro Monat.

Das Land Bayern gewährt den Eltern einen Beitragszuschuss von 100 € / Monat. Der Beitragszuschuss beginnt ab 01.09. des Kalenderjahres in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet.

Zusätzlich zu der gebuchten Nutzungszeit dürfen die Kinder drei Mal pro Quartal den Kindergarten bis 16.00/16.30 Uhr besuchen.

  • Mittagessen:
  • bei Inanspruchnahme z.Zt. 4,00 €/pro Essen

Ein Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.