Platzbewerbung

Verfahren und Fristen

1. Aufnahmekriterien

Grundsätzlich erhält jedes in Schondorf wohnende kindergartenreife und-fähige Kind bis zum Schuleintritt einen Kindergartenplatz.

Voraussetzungen sind:

- dass die Kinder bis zum 01.09. des Anmeldejahres das dritte Lebensjahr vollendet haben;

- die Sauberkeitserziehung muss abgeschlossen sein.

Nach heutigen Erkenntnissen der Psychologie bedeutet für ein drei-jähriges Kind der längere Aufenthalt in einer größeren Gemeinschaft eine große Belastung. Deshalb werden Kinder im Alter von drei Jahren für vier Wochen zur Probe aufgenommen. In Absprache mit der Gruppenleiterin erfolgt eine stufenweise Eingewöhnung durch eine langsame Steigerung der Besuchszeit.

2. Platzvergabe:

· ältere Kinder haben Vorrang,

· Individuelle Härtefälle werden bei der Aufnahme gesondert beurteilt. (z.B. Alleinerziehende, soziale Härtefälle, schwerer Krankheit),,

· in der 6,5 Std. Gruppe werden Kinder von berufstätigen Müttern bevorzugt,

· dem pädagogischen Team obliegt die Eingruppierung der Kinder.

3. Voraussetzung:

Am ersten Kindergartentag ist eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 2 Wochen) vorzulegen, in der bestätigt werden muss, dass keinerlei ansteckende Krankheiten vorliegen.

Liegt dieses ärztliche Attest am ersten Tag nicht vor, so darf Ihr Kind laut Kindergartengesetz nicht im Kindergarten bleiben.

4. Anmeldetermin:

Jeweils im März/April des laufenden Jahres findet die Anmeldung für die Kindergartenplätze für September statt. Diese Termine werden frühzeitig in der örtlichen Presse und über Aushänge in der Gemeinde bekannt gegeben. Es gibt keine Warteliste.

Ansprechperson

Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Kindergartens Schondorf, Frau de Bortoli. Tel. 08192 / 1606