Platzbewerbung

Verfahren und Fristen

Aufgenommen werden Kinder die eine Grundschule oder Förderschule besuchen. Es werden bevorzugt Kinder aufgenommen, deren Eltern alleinerziehend, berufstätig oder arbeitssuchend sind, sowie Kinder, die von Seiten der Familie im sozialen und schulischen Bereich nicht gefördert werden können.

Der Zeitpunkt der Vormerkung und die Zugehörigkeit zum Gemeindegebiet der Kirchengermeinde St. Paul sind weitere Kriterien.

Die Vormerkung eines Kindes sollte frühzeitig erfolgen, d.h.möglichst zwei Jahre im Voraus um einen Hortplatz zu erhalten.

Es erfolgt zunächst ein Vormerkgespräch zwischen Hortleiterin und Eltern. Im Januar vor dem Schul- bzw. Hortbeginn findet dann das Anmeldegespräch statt.

Ansprechperson

Hortleitung: Frau Sonja Rath