Zusammenarbeit mit den Eltern

Information

Wir haben ein Info-Heft für neue bzw. interessierte Eltern, in dem wir über den Tagesablauf, Elternbeiträge und vieles mehr informieren. Außerdem haben wir eine eigene Internet-Seite mit vielen Bildern. Die Adresse lautet www.thalermuehle.de.

Die Mitglieder werden über Aushänge über aktuelle Dinge informiert.

Wir führen ein Art "Tagebuch", in dem besondere Ereignisse des Tages stichpunktartig eingetragen werden, um unsere Arbeit für die Eltern transparenter zu machen.

2-3 Mal im Jahr haben wir eine Krippenzeitung erstellt.

Elternsprechstunden, Elternabende

Tür- und Angelgespräche

Wir wünschen uns einen regen Austausch über eure Kinder. Erzählt uns etwas über die Tagesform eures Kindes, auch wir werden euch über besondere Vorkommnisse des Tages berichten.

Elterngespräche

Zum Austausch mit den Eltern sind wir auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten bereit. Bei Bedarf wendet euch bitte an uns persönlich, dann können wir einen Termin vereinbaren.

Am Beginn des Krippenjahres gibt es einen Elternabend für die neuen Eltern, auch mit Einführung in die Pädagogik der Kinderkrippe Thalermühle. Ansonsten finden im Krippenjahr 2-3 weitere Elternabende je nach Bedarf und Interesse von Team und Eltern statt.

Mitwirkungsmöglichkeiten

Elternmitverantwortung

Voraussetzung für das Funktionieren eines kleinen Elternvereins ist euer Engagement und eure Mitarbeit.

Es besteht das Recht und die Pflicht für alle Eltern, bei den Elternabenden mitzuarbeiten. Die Eltern diskutieren und treffen Entscheidungen über organisatorische Angelegenheiten, Elternaktionen, Räumlichkeiten, Vereinsfinanzen, Neuanschaffungen, pädagogische Themen, etc..

Elterndienste

In einem Krippenjahr (von Sept.-Aug.) fallen immer wieder Arbeiten an, die für den Betrieb der Kinderkrippe notwendig oder pflichtgemäß durchzuführen sind.

Die Mitglieder des Vereins haben sich lt. Satzung zu mindestens 5 Stunden pro Jahr an solchen Elternaktionen zu beteiligen.

Mitbestimmungsmöglichkeiten

Mitgliederversammlungen

Mitglied wird jeweils ein Elternteil des in der Kinderkrippe betreuten Kindes. Mindestens einmal im Jahr wird eine Mitgliederversammlung einberufen, die Teilnahme ist ebenfalls Pflicht. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für ein Jahr.

Elternbeirat

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr vom Vorstand einberufen.

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für ein Jahr.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus 1. und 2. Vorsitzenden und 1. und 2. KassierIn. Der Vorstand kann eine GeschäftsführerIn bestellen, der/die die Geschäfte des Vereins führt und das Vermögen verwaltet.

Der Vorstand berichtet über Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres.

1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.

Der Betrieb der Kinderkrippe muss wirtschaftlich so gesichert sein, dass das Wohl der Kinder gewährleistet ist.

Elternbefragung

Einmal jährlich wird eine Elternbefragung durchgeführt. Diese dient der Qualitätssicherung und enthält wichtige Informationen über Möglichkeiten der Weiterentwicklung.