Platzbewerbung

Verfahren und Fristen

Kinder können während des ganzen Jahres nach telefonischer Vereinbarung angemeldet werden, die Einrichtung ist in der Regel voll belegt. Bitte melden Sie Ihr Kind ein Jahr vor dem gewünschten Eintrittsdatum an. Aufgenommen werden Kinder im schulpflichtigen Alter zwischen sechs und sechzehn Jahren, unabhängig von Schulart und sozialen Kriterien. Aufgrund der großen Nachfrage wächst die Warteliste.

Für Kinder, die für einen integrativen Hortplatz vorgesehen sind, erfolgt die Genehmigung nach der Antragstellung beim zuständigen Jugendamt durch die Erziehungsberechtigten sowie einer ausführlichen psychologischen Untersuchung beim Kinder- und Jugendpsychiater.

Ansprechperson

Frau Barbara Mosler-Stöhr, Telefon 09131/60 13 01 oder Fax: 09131/99 54 46