Finanzielles

Der Heilpädagogische Kindergarten ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen. Die Kosten werden auf Antrag von den zuständigen Bezirken bzw. Sozialämtern übernommen (die Eltern werden an den Kosten für das Mittagessen beteiligt). Die ärztlich verordneten Therapien werden mit den Krankenkassen abgerechnet. Es wir ein monatlicher Beitrag (Material- und Getränkegeld) erhoben.

Der Fahrdienst ist kostenfrei.