Finanzielles

Kinderkrippe:

3-4 Stunden: 238,00 €

4-5 Stunden: 274,00 €

5-6 Stunden: 310,00 €

6-7 Stunden: 357,00 €

7-8 Stunden: 404,00 €

8-9 Stunden: 453,00 €

Hinweis zu BayKiBiG; Art. 23a - Bayerisches Krippengeld

Ab dem ersten Geburtstag Ihres Kindes werden Sie durch das Bayerische Krippengeld (BayKiBiG; Art. 23a) mit 100, -- € mtl. entlastet. Das Bayerische Krippengeld wird an Sie direkt ausbezahlt. Bitte beachten Sie, dass für die Bezuschussung Ihr Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigen darf. Zuständig dafür ist das „Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)“. Alle wichtigen Informationen und Antragsformulare finden Sie unter: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld

Kindergarten:

3-4 Stunden: 122,00 €

4-5 Stunden: 140,00 €

5-6 Stunden: 155,00 €

6-7 Stunden: 173,00 €

7-8 Stunden: 1186,00 €

8-9 Stunden: 198,00 €

Hinweis: Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)