Finanzielles

Der monatliche Elternbeitrag ist gestaffelt nach der durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit.

ab September 2023:

  • Bis 3 Std. (nur Schulkinder) 213 Euro (Kind unter 3 Jahre: 322€)
  • Bis 4 Std. 236 Euro (Kind unter 3 Jahre: 354 Euro)
  • bis 5 Std. 260 Euro (Kind unter 3 Jahre: 387 Euro)
  • bis 6 Std. 284 Euro (Kind unter 3 Jahre: 419 Euro)
  • bis 7 Std. 307 Euro (Kind unter 3 Jahre: 451 Euro)
  • bis 8 Std. 331 Euro (Kind unter 3 Jahre: 483 Euro)
  • bis 9 Std. 354 Euro (Kind unter 3 Jahre: 516 Euro)
  • über 9 Std. 378 Euro (Kind unter 3 Jahre: 548 Euro)

In dem Jahr, in dem Kinder drei Jahre alt werden, ermäßigt sich der Beitrag ab dem 1. September um 100 Euro (staatlicher Beitragszuschuss).

Im Elternbeitrag sind sämtliche Kosten enthalten: Mittagessen, Getränke, Windeln, Spielgeld, Eintrittskarten, Fahrgeld für Besuche etc. - unabhängig davon, ob die Angebote in Anspruch genommen werden oder nicht.

Vereinbart wird die durchschnittliche Betreuungszeit. Wer spontan eine längere oder kürzere Zeit braucht, kann diese jederzeit in Anspruch nehmen, ohne dass sich der Beitrag für den laufenden Monat ändert.

Die Buchung kann jederzeit zum Folgemonat geändert werden (nicht jedoch wegen Urlaub oder Krankheit).

Bei einem geringen Familieneinkommen kann der Elternbeitrag vom Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden. In diesem Fall beträgt der Elternbeitrag (Anteil am Mittagessen) ggf. nur 70 Euro, bei Vorlage der Bildungs- und Teilhabe-Gutscheine 0 Euro