Finanzielles

Liebe Eltern,

der Elternbeitrag setzt sich zusammen aus den Betreuungskosten und der Versorgungspauschale. Hinzu kommt einmalig eine Aufnahmegebühr i.H.v. 75,00€.

Versorgungspauschale

Um die Erzieher*innen von Verwaltungsarbeiten freizustellen, arbeiten wir mit einer Versorgungspauschale statt mit individuellen Essensgeldabrechnungen oder ähnlichem. Die Versorgungspauschale fällt in Abhängigkeit von den Buchungstagen pro Woche an. Für 5 Buchungstage pro Woche beträgt sie bspw. monatlich 75,00€. Bei weniger Buchungstagen sinkt sie entsprechend. Bitte beachten Sie, dass die Versorgungspauschale auf 12 Monate pro Jahr umgelegt ist. Das heißt, sie ist auch dann zu zahlen, wenn Ihr Kind nicht in der Kita betreut wird (wegen Schließzeiten, Krankheit etc.). Die Versorgungspauschale kann nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Betreuungskosten

Die Betreuungskosten sind, wie gesetzlich gefordert, nach der durchschnittlichen Buchungszeit pro Tag gestaffelt. Die durchschnittliche Buchungszeit errechnet sich unabhängig von den tatsächlich gebuchten Tagen wie folgt: Die Summe aller Betreuungsstunden einer Woche geteilt durch 5 Tage ergibt die rechnerische durchschnittliche Buchungszeit pro Tag. In unserer Krippe wird ein Krippenplatz meistens für 7 Stunden pro Tag an 5 Tagen die Woche gebucht. Für diese Buchungszeit zahlen die Eltern 325€ pro Monat (Stand 01/2021). Hinzu kommt die Versorgungspauschale in Höhe von 75€ für 5 Wochentage. Alles zusammen ergibt sich somit ein Elternbeitrag von 400€ pro Monat.

Wichtig: Die Betreuungskosten (ohne Versorgungspauschale) können Sie bis zu 2/3 der Gesamtkosten bis max. 4.000€ pro Jahr von der Steuer absetzen. Ferner kann Ihnen Ihr Arbeitgeber, ohne jegliche Sozialabgaben (brutto wie netto), die Beiträge für Kinderbetreuung ganz oder in Teilen zu Ihrem Gehalt mit ausbezahlen.

Unter https://t1p.de/8ich finden Sie weitere Informationen, insb. zu den Betreuungskosten für unterschiedliche Buchungszeiten.