Platzbewerbung

Verfahren und Fristen

ANMELDUNGEN WERDEN JEDERZEIT ENTGEGENGENOMMEN. BITTE RUFEN SIE AN!

Die Anmeldungen finden voraussichtlich im Februar statt.

Unter den Kindertagesstättenleitungen der Gemeinde Penzing wird Rücksprache über die Platzvergabe gehalten und bis spätestens Ende Mai werden die Zu- bzw. Absagen verschickt.

  • Auszug aus der Benutzungsordnung der Kita:

§ 2 - Aufnahmevoraussetzungen

(1) Die im Einzugsbereich der Kindertageseinrichtung wohnhaften Kinder werden gleichermaßen und ohne Rücksicht der Person oder des religiösen Bekenntnisses in die Einrichtung aufgenommen, soweit und solange dessen Aufnahmefähigkeit reicht. Kinder, die ihren Wohnsitz außerhalb der politischen Gemeinde haben, können ergänzend aufgenommen werden, sofern die Aufenthaltsgemeinde die Förderung übernimmt und die Sitzgemeinde hierzu ihr Einverständnis erteilt.

(2) Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes erfolgt durch die katholische Pfarrkirchenstiftung St. Martin, die die Entscheidung an die Einrichtungsleitung delegieren kann. Sie hat billigem Ermessen zu entsprechen.

(3) Die Aufnahme eines Kindes erfolgt in der Regel zum Beginn eines Betreuungsjahres. Ausnahmen sind möglich, soweit und solange noch nicht alle belegbaren Plätze vergeben sind.

(4) Die Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit, in der festgestellt werden soll, ob das Kind für den Besuch der Einrichtung geeignet ist, beträgt 8 Wochen.

(5) Bei Aufnahme des Kindes wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 3,-- € erhoben.

(6) Sind im Kindergarten nicht genügend Plätze verfügbar, so wird die Auswahl nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:

1. Kinder, die in der Gemeinde wohnen

2. Kinder, deren Mutter oder Vater alleinerziehend und berufstätig ist

3. Kinder, deren Geschwister bereits unsere Einrichtung besuchen

4. Kinder, deren Eltern sich in einer besonderen Notlage befinden

5. Nach dem Alter der Kinder

6. Kinder, deren beide Elternteile berufstätig sind. Bei Aufnahme wegen Berufstätigkeit muss auf Verlangen ein Arbeitszeitnachweis vorgelegt werden.

(7) Sind in der Kinderkrippe nicht genügend Plätze verfügbar, so wird die Auswahl nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen:

1. Kinder, deren Eltern bereit sind, die 4 bis 6-wöchige Eingewöhnungszeit aktiv mit zu begleiten

2. Kinder, die in der Gemeinde wohnen

3. Kinder, deren Mutter oder Vater alleinerziehend und berufstätig ist

4. Kinder, deren Eltern sich in einer besonderen Notlage befinden.

5. Kinder, deren beide Elternteile berufstätig sind. Bei Aufnahme wegen Berufstätigkeit muss auf Verlangen ein Arbeitszeitnachweis vorgelegt werden.

6. Kinder, deren Geschwister bereits unsere Einrichtung besuchen

7. Nach dem Alter der Kinder

Ansprechperson

Leiter: Herr Matthias Peischer