Kinder

Altersgrenze

1 Jahr bis Ende der Grundschulzeit

Zahl der Plätze

Krippe 24 Plätze reduziert sich durch Kinder mit Behinderung

Kindergarten 25 Plätze reduziert sich durch Kinder mit Behinderung

Hort 50 Plätze reduziert sich durch Kinder mit Behinderung

Belegte Plätze

Krippe 21 Plätze

Kindergarten 19 Plätze

Hort 40 Plätze

Einzugsgebiet

gesamtes Stadtgebiet und Umland

Verteilung auf Einzugsgebiet

keine

Gruppenorganisation

Die Krippe gliedert sich in zwei Stammgruppen mit bis zu 12 Plätzen. Über eine Platzreduzierung wird in Abhängigkeit von der Zahl der Kinder mit Behinderung entschieden.

Im Kindergarten werden 25 Plätze vorgehalten, wobei hierbei ca. 5-6 Plätze für Kinder mit Behinderung oder einer drohenden Behinderung vorgesehen sind. Demnach reduziert sich auch die Anzahl der Kinder.

Der Hort bietet für 50 Kinder in zwei Gruppen Platz, wobei auch hier 5-6 Plätze für Kinder mit Behinderung oder einer drohenden Behinderung angedacht sind. Bei der Reduzierung der Gruppenstärke gilt das gleiche Verfahren wie im Kindergarten.

Neben der Orientierung in der Stammgruppe werden in beiden Einrichtungen gruppen- und hausübergreifende Aktivitäten angeboten, die durch vielfältige Handlungsräume ergänzt werden.

Kinder mit Behinderung

in Krippe, Kindergarten und Hort werden Kinder die von Behinderung bedroht oder behindert sind aufgenommen

Nationalitäten der Kinder

keine Einschränkungen