Finanzielles

Die Staffelung der Elternbeiträge (Gebühren) richtet sich nach der jeweiligen Wochenbuchungszeit.

Buchungszeiten/Kosten:

20 - 25 Wochenstunden 145,--€

25 - 30 Wochenstunden 155,--€

30 - 35 Wochenstunden 165,--€

35 - 40 Wochenstunden 175,--€

40 - 45 Wochenstunden 185,--€

Bis 49 Wochenstunden 195,--€

Die Abrechnung des Mittagessens erfolgt in Form einer Monatspauschale. Diese bezieht sich auf die Anwesenheit des Kindes, bzw. auf die jeweilige Buchungszeit. Ab einer Buchungszeit die über 12.30 Uhr hinausgeht, wird die Teilnahme am Mittagessen als Bestandteil des pädagogischen Konzeptes für diesen Buchungstag vorausgesetzt.

Entsprechend ergeben sich folgende Monatspauschalen:

bis drei Tage pro Woche 40,-- € Monatspauschale

ab vier Tagen pro Woche 65,-- € Monatspauschale.

€ 10,00 Material- und Getränkegeld pro Monat.

Der Kindergartenbeitrag ist während der Schließungszeiten weiter zu entrichten; ausgenommen ist in dieser Zeit das Essensgeld.

Beitragsermäßigung

Es ist möglich, eine Beitragsermäßigung aus sozialen Gründen beim zuständigen Jugendamt zu beantragen. Wir beraten Sie gerne!

Beitragsermäßigung/Beitragszuschuss im letzten Kindergartenjahr

Es ist möglich, eine Beitragsermäßigung aus sozialen Gründen beim zuständigen Jugendamt zu beantragen.

Im letzten Kindergartenjahr, welches der Vollzeitschulpflicht des bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) unmittelbar vorausgeht, leistet der Staat zur Entlastung der Familien einen Zuschuss zum Elternbeitrag. Die Förderung erfolgt pro Kind für längstens 12 Monate und wird mit den monatlichen Elternbeiträgen verrechnet. Voraussetzungen sind der Nachweis aller entsprechenden Unterlagen zur Einschulung (Kopie des Antrages sowie Bestätigung der Schule).

Integrative Kindertagesstätte

Darüber hinaus erhalten Kinder mit Behinderung (nach den Verwaltungsvorgaben der Bezirke als überörtlicher Sozialhilfeträger) eine spezifische therapeutische Förderung. Diese soll im Rahmen des pädagogischen Angebotes in „eingebetteter“ Form stattfinden und damit einem exklusiven Charakter entgegenwirken.

Es kann ein entsprechender Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII für Kinder mit Behinderung (drohender Behinderung) beim Bezirk Mittelfranken Eingliederungshilfe gestellt werden. Auch hier stehen wir Ihnen gerne zur Seite!