Pädagogische Schwerpunkte / Konzeption

Als Tageseinrichtung für Kinder ist der Auftrag des Hortes im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert. Des Weiteren findet unsere pädagogische Arbeit ihre gesetzliche Grundlage im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), sowie der dazugehörigen Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG). Unseren pädagogischen Auftrag entnehmen wir zudem dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (B.E.P.)

Als familienunterstützende und familienergänzende Einrichtung sehen wir unseren Auftrag in der Betreuung, Bildung und Erziehung der uns anvertrauten Kinder. Hierbei sehen wir die gegenseitige Verflochtenheit von Betreuung, Bildung und Erziehung, die von uns als Fachkräften als Gesamtaufgabe wahrgenommen wird.

Als pädagogische Fachkräfte verstehen wir uns als Partner, Bezugsperson, Betreuer, und Freund des Kindes. Wir möchten dem Kind Geborgenheit und Sicherheit vermitteln. Wir sehen jedes Kind als eigenständiges Individuum, das von uns auf seinem Lebensweg angemessen unterstützt, gefördert und begleitet wird. Es soll seine Fähigkeiten und Möglichkeiten unter Berücksichtigung seiner Interessen und Bedürfnisse entfalten und sich so zu einer eigenständigen und mündigen Persönlichkeit entwickeln können. Gleichzeitig möchten wir dem Kind einen Rahmen schaffen, sich im sozialen Miteinander erleben zu können, um so Gemeinschaftsfähigkeit zu entwickeln.