Platzbewerbung

Verfahren und Fristen

Eine Vormerkung zur Aufnahme in den Kindergarten kann frühestens erfolgen, wenn das Kind das 1. Lebensjahr vollendet hat und in Fürth wohnt. Die Vormerkung erfolgt nach Terminabsprache mit einer Mitarbeiterin der Einrichtung.

Eine Vormerkung zur Aufnahme in den Hort, kann frühestens ab dem 4. Lebensjahr erfolgen.

Die Plätze werden entsprechend der Eintragung in die Warteliste, nach sozialen Kriterien und nach pädagogischen Gesichtspunkten vergeben, wobei ältere Kinder Vorrang vor jüngeren haben.

Die Zusagen für einen Kindergarten- oder Hortplatz werden meistens im Monat März schriftlich herausgegeben.

Ansprechperson

Claudia Wendler, Leiterin der Einrichtung.

Doris Soßna-Pöppl stellvertretende Leitung.