Finanzielles

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Kindergartenbeiträge müssen für das gesamte Kita-Jahr entrichtet werden. Ein Kita-Jahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des nächsten Jahres.

Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Personenberechtigten weitergegeben. Es handelt sich um die Weitergabe staatlicher Mittel in dem jeweils gesetzlich vorgegebenen Umfang. Mit Wirkung ab dem 01.04.2019 werden deshalb die Kindergartenbeiträge mit 100€ pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.