Kooperation und Vernetzung

Zusammenarbeit mit der Schule

Der gemeinsame Auftrag der Schule und des Hortes zur Bildung und Erziehung von Kindern erfordert eine Zusammenarbeit und Absprache beider Lebensbereiche. Diese ist durch § 81 SGB rechtlich verankert.

Kooperation Schule und Hort

Kooperation Kindergarten

Besuch der Lehrersprechstunden

Teilnahme am Unterricht

Lehrer - Erzieher Gesprächskreise, Fortbildungen

Projektwochen

Teilnahme am Schulfest

Fachdienste

Zum Wohle der Kinder und zur ganzheitlichen Unterstützung ihrer Entwicklung arbeiten wir, im Auftrag der Eltern, mit anderen Fachdiensten, und Institutionen zusammen.

Wir stellen Kontakte her, geben Informationsmaterial weiter und vermitteln Gespräche.

Jugend-, Sozial- und Gesundheitsamt

BRK: Rettungswesen, 1. Hilfekurse

Erziehungsberatungsstelle

Sozialpsychiatrischer Dienst

Diagnoseförderzentrum Nord

Förderschulen

Therapeuten: Ergotherapie, Motopädie, Heilpädagogen

Andere Kindergärten und Horte unseres Einzugsgebietes

Polizei, Feuerwehr (Verkehrssicherheit, Feuerschutz)

Zusammenarbeit mit:

• Jugend-, Sozial- und Gesundheitsamt

• Förderschulen

• Erziehungsberatungsstelle

• Therapeuten: Ergotherapeuten, Motopäden und Heilpädagogen

• Andere Kindertageseinrichtungen unseres Einzugsgebietes

Organisation von Betreuung außerhalb der Einrichtung

Wir versuchen Betreuungsbedürfnisse so weit wie möglich mit unseren Öffnungszeiten abzudecken.

Vernetzung im Stadtteil

• AWO - Dienstleistungen und AWO - Einrichtungen

• Caritas und Diakonie

• Rotes Kreuz, Rettungswesen und 1. Hilfekurse

• Kindergärten, Horte und Grundschule

(Stadtteiltreffen)

• Polizei und Feuerwehr